Ein mehrtägiger Einsatz auf einer Delegationsreise im Duo, wir besuchen verschiedene für unsere Gäste relevante Behörden, sprechen dort mit den Gastgebern, besichtigen diverse Institutionen. Am letzten Tag sprechen die einzigen Gastgeber des Tages sehr gut Französisch, denn sie sind oft auf Familienbesuch in Frankreich. Ich bin über eine Stunde vor Arbeitsbeginn vor Ort und werde an dem Tag nur das eine oder andere fehlende Fachwort soufflieren sowie kurze Zusammenfassungen für einen Spontangast liefern. Auch die Gäste sind schon vor dem offiziellen Startzeitpunkt da, also legen wir los. In einigen Stunden ist das Haus wieder für Publikumsverkehr geöffnet.
Die Kollegin, die kurz darauf vor der Tür steht, wird daher, kurz abgenickt vom Endkunden, eine Textnachricht von mir erhalten, dass sie nicht zu kommen braucht.
Angeblich ein Auto in Berlin (2024) |
Zwischen dem Endkunden und mir stehen zwei Reiseagenturen. Und drei Arbeitstage nach Reiseende kommt von einer dieser Agenturen ein: "Diese Absage hätte abgesprochen werden müssen, wir bezahlen der Kollegin den Tag nicht, sie ist nicht erschienen".
Ich so: Wir Dolmetscher:innen stellen nicht die geleisteten Minuten oder Stunden in Rechnung, sondern ganze reservierte Tage, ganz gleich, ob wir am Ende null, zwei oder sechs Stunden eingesetzt wurden. Ich muss nicht mit der Agentur absprechen, ob die Kollegin kommen und vor Ort selbst feststellen muss, dass nichts zu tun ist, oder nicht.
Diese Umstände haben die vertragliche Grundlage unserer Arbeit nicht berührt.
Und dann fällt mir eine Analogie ein: "Wenn Sie für drei Tage ein Auto mieten, es aber nur zwei Tage lang nutzen, weil Sie am dritten Tag feststellen, dass Sie das Auto nicht brauchen, wird die Autovermietung Ihnen natürlich drei Tage in Rechnung stellen, es sei denn, Sie geben das Auto am zweiten Tag zurück UND die Autovermietung findet einen anderen Mieter für den dritten Tag.
Diese Umstände haben die vertragliche Grundlage unserer Arbeit nicht berührt.
Und dann fällt mir eine Analogie ein: "Wenn Sie für drei Tage ein Auto mieten, es aber nur zwei Tage lang nutzen, weil Sie am dritten Tag feststellen, dass Sie das Auto nicht brauchen, wird die Autovermietung Ihnen natürlich drei Tage in Rechnung stellen, es sei denn, Sie geben das Auto am zweiten Tag zurück UND die Autovermietung findet einen anderen Mieter für den dritten Tag.
Bei uns Dolmetscherinnen und Dolmetschern ist es das Gleiche."
______________________________Foto: Pixlr.com (Zufallsfund)
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