Rechts die Autorin dieser Zeilen |
Unsere Honorare verleichen Sie daher bitte mit dem, was andere hochqualifizierte Spezialisten veranschlagen.
Jedes Projekt ist anders, daher lassen sich die Honorare für Dolmetschtage oder Beratertagewerke nicht pauschalisieren.
Wir möchten Ihnen gerne ein auf Ihr Projekt zugeschnittenes Angebot unterbreiten, sprechen Sie uns an! Mindestabnahmezeit sind vier Stunden; ein normaler Konferenztag dauert sechs Stunden. Bei mehreren Tagen oder wenn ein Rahmenvertrag besteht, wird der Einzeltag u. U. günstiger.
Hier folgen die Kernpunkte meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Kaufpreise sofort bei Lieferung der Ware fällig, also die Zahlung Zug um Zug bei Lieferung, siehe § 271 BGB. So halte ich es auch.
Meine Rechnungen sind bei Rechnungserhalt fällig, bei Erstkontakt oder Privatkunden sogar vor Ort.
Grundsätzlich bin ich als Verkäuferin meiner Dienstleistungen diejenige, die ein Zahlungsziel setzt. Dabei verlängere ich die Zahlungsfrist der Kunden gelegentlich um maximal 14 Tage und weise das mit Datum in der Rechnung aus. Nach Ablauf dieses Datums bedarf es nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB keiner Mahnung. Bei fristgerechter und vorfristiger Zahlung gewähre ich kein Skonto.
Findet unsere Arbeit rein digital statt und/oder wird sie aufgezeichnet, fällt in der Regel zur Erschwerniskompensation bzw. aus urheberrechtlichen Gründen eine Extravergütung an. Auch Überstunden sind zu vergüten.
Alle Preise unserer Angebote verstehen sich plus gesetzlicher Mehrwertsteuer und Spesen, sofern sie anfallen, bei mit größeren Reisen verbundenen Einsätzen mit Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand. Reise- und andere damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Sind wir länger für Sie unterwegs, berechnnen wir branchenüblich eine Vergütung für diese Stunden, die sogenannten frais d'approche / de déproche.
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Foto: Cécile Tollu-Polonowski