Die neue Unübersichtlichkeit der Arbeitswelt treibt neue Blüten. Als Übersetzerin bin ich wirklich überfragt, wie ich das übertragen soll, übel:
"Ich bin bei XYZ selbständig angestellt."Wie, was denn nun? Ich frage nach. Die junge Dame bekommt ein monatliches Fixum und Urlaubsgeld, gilt aber als selbständig. Sie hat Budgetverantwortung, ein Büro und darf Sekretariatsdienstleistungen in Anspruch nehmen, zahlt aber ihre Beiträge zu diversen Versicherung alleine und der Vertrag ist jederzeit kündbar.
Hm. Das nennt sich, glaube ich, Scheinselbständigkeit. Das Pikante am Rande: Es handelt sich um eine Rechtsanwaltskanzlei und eine junge Anwältin. Ich verstehe, dass sie sich wegbewirbt und daher Unterlagen in einer anderen Sprache braucht.
Und was mach ich jetzt als Übersetzerin mit dem Sch... ??!! Oder hab ich da jetzt komplett etwas missverstanden?
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Foto: C.E. (Archiv)
2 Kommentare:
Man erführe gerne, wie Du die Frage gelöst hast. Wenn es diese Rechtskonstruktion in England und in Frankreich nicht gibt, ist sie auch nicht zu übersetzen, sondern nur zu umschreiben. Und das ist schwierig zu formulieren. Aber wer sagt Dir das? Hast Du einen Juristen, der solche Details zuverlässig weiß?
Genau das haben wir gemacht. Umschrieben und in Klammern spezifiziert. Mal sehen, was die muttersprachliche Korrektorin daraus macht. Von der Nachfrage bei einem französischen Anwalt wurde uns bei der Rückfrage abgeraten. Wir hätten da ansonsten Kontakte gehabt.
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