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| In einem Sitzungssaal des EP |
Das nun häufig beschworene Narrativ, die deutschen Grünen hätten hier als „Zünglein an der Waage“ agiert, hält der nüchternen Betrachtung nicht stand. Die Abstimmung ging mit einer Mehrheit von zehn Stimmen durchs Parlament. Die Zahl der deutschen grünen Stimmen betrug acht, die der deutschen Konservativen hingegen 45. Auch ohne die Grünen hätte wäre das Gericht angerufen worden. Kurz: Die „Skandalblockade“ ist Teil einer Kampagne.
Ein Blick in den politischen Kalender und wir wissen: In acht Wochen wird in Baden-Württemberg gewählt.
Wer weiß, wie solche Abkommen verhandelt werden, und wir Dolmetscher:innen können ein Lied davon singen, sieht das noch entspannter. In Einzelkapitel unterteilt, in Verhandlungsgruppen aufgeteilt, hier über 25 Jahre: Manche umstrittene Passage ist am Ende langer Sitzungen so weichgespült (oder schwammig formuliert), dass eine allgemeine Übereinkunft möglich wird. Alle Seiten hoffen dann auf Entwicklungen bei den jeweiligen Partnern, um eines Tages nachschärfen zu können.
Dieses Schwammige kann sich allerdings am Ende als Problem erweisen. Nämlich jetzt, wenn das Gesamtwerk, das sehr heterogen ist und schon wiederholte Glättungsvorgänge erlebt hat, ratifiziert werden soll. Das Gericht hat übrigens zuvor schon andere Freihandelsverträge überprüft, so geschehen bei CETA oder Singapur. Diese Verfahren dauern in der Regel anderthalb bis zwei Jahre und dienen dazu, spätere Klagewellen und juristisches Chaos zu vermeiden. (Bei handwerklichen Fehlern würde es dann berechtigt große Kritik setzen.)
Ich hatte es erst Mittwoch von den berühmten Sauen, die durchs Dorf getrieben werden, Stichwort „Aufmerksamkeitsökonomie“. Dass schon wieder ernstzunehmende Medien bei diesen inhaltsverkürzenden Hasskampagnen mitmischen, erschüttert mich. Aus der Treibjagd gegen Habeck nichts gelernt? Der vermeintliche „Heizhammer“ war das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus der Feder der CDU, von Habeck entschärft, nicht verschärft.
Ich finde das nicht witzig. Dieses Verhalten beschädigt die Demokratie. Wo bleibt die ruhige, kreative Arbeitsruhe? Und der Lärm droht an der Tagesordnung zu bleiben, wir haben schließlich ein Landtagswahljahr.
Die EU-Kommission hatte bei Mercosur übrigens bewusst auf eine vorherige EuGH-Prüfung verzichtet, um politischen Schwung zu halten und das Abkommen zügig durch Rat und Parlament zu bringen. Der Gedanke war wohl: „Wir sparen Zeit.“ Damit werden aber die rechtlichen Risiken in die Zukunft verlagert. Das Parlament schließt nun diese Lücke.
Im Zentrum der Kritik stehen unter anderem Umweltstandards. Europäische Chemiekonzerne produzieren Agrarchemie, die in Europa aus guten Gründen verboten ist, und verkaufen die Substanzen dann in Länder des globalen Südens. Dort belasten sie Landarbeiter, Böden und Lebensmittel. Zu befürchten ist, dass die Ackergifte in den Lebensmittel so auf europäische Märkte zurückkehren.
Zu klären wäre jetzt, ob Umweltschutz nach Inkrafttreten des Abkommens juristisch abgesichert bleibt, und am besten gleich mit, ob die Herstellung dieser giftigen Stoffe überhaupt noch zu rechtfertigen ist. In Frankreich gilt Parkinson bei Landwirten bereits als Berufskrankheit, in Deutschland nicht, ich schätze, weil die Berufsgenossenschaften eine Kostenlawine vermeiden möchten.
Dieser Punkt zeigt ein grundsätzliches Problem: Chemische Substanzen wirken nicht isoliert oder additiv, sondern kumulativ bis potenzierend. In bestimmten Kombinationen entstehen neue Risiken, die sich regulatorisch kaum noch kontrollieren lassen. Genau deshalb ist die juristische Prüfung kein politisches Hindernis, sondern eine notwendige Versicherung gegen spätere, weit gravierende Konsequenzen ... und gegen das nächste mediale Empörungsfeuer auf vorgeglühtem Diesel.
Weitere Konfliktthemen: Arbeitnehmerrechte, Amazonas, Tierschutz, Mechanismen, die helfen, die Existenzgrundlage europäischer Landwirt:innen zu sichern, Zementierung des postkolonialen Ungleichgewichts solcher Handelsverträge, die in der Partnerregion die Lage oft zementieren (wie aus der Forschung bekannt).
Trotz der rechtlichen Überprüfung durch den EuGH kann das Abkommen übrigens auch vorläufig in Kraft treten, was das richtige Zeichen in dieser herausfordernden Zeit wäre.
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Foto: C.E. (Archiv)

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