Mein Berufsstand wird gerade von der KI in Mitleidenschaft gezogen, die nicht wirklich in echten Situationen live dolmetschen kann. Jetzt helfen uns Juristen.
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Ich atme kurz durch, bewahre die diplomatische Form. Das habe ich in Jahrzehnten der Arbeit gelernt.
Innerlich aber schüttele ich mit dem Kopf über diese wunderliche Blauäugigkeit, mit der Unternehmen gerade sehenden Auges in ein rechtliches Minenfeld steuern.
Klartext
Liebe Veranstalter:innen, dürfte ich bitte mal ohne meine sonst übliche höfliche Zurückhaltung sprechen? Auf der einen Seite haben Sie ein glattes Marketingversprechen gehört. Ich kann Ihnen sagen: Die Maschine liefert nur im Labor halbwegs zufriedenstellende Leistungen, aber nicht bei allem, was Neu, Besonders, Überraschend ist und worauf es Rückfragen geben können — das alles ist im Grunde exakt die Definition dessen, was Konferenzen, Vorträge und Verhandlungen ausmachen.
Auf der anderen Seite geht es bei der Frage nicht nur um Qualitätsunterschiede. Es geht um knallharte Haftung und Datenschutz. Auch darüber spricht niemand von den Verkäufer:innen, die übrigens keine Linguist:innen sind.
Firmengeheimnisse auf Weltreise
Viele dieser cloudbasierten KI-Dolmetsch-APIs, die von vermeintlichen Tech-Agenturen verkauft werden, haben ein kleines, schmutziges Geheimnis: Sie schicken die Live-Tonspur ohne rechtliche Absicherung über US-amerikanische Server. Überlegen Sie mal kurz, was das bedeutet: Hochsensible Strategiepläne, unveröffentlichte Drehbücher oder Vertrauensfragen aus der Politik landen als Trainingsdaten im Silicon Valley.
Das ist ein massiver Bruch der digitalen Grundverordnung (DSGVO) und steht auch im Widerspruch zu den meisten internen Compliance-Regeln. Ein Compliance-Debakel droht, das am Ende sehr teuer werden kann, politisch, diplomatisch und ökonomisch.
AI-Act der Europäischen Union
Als würde das nicht reichen, greift ab August 2026 der EU AI-Act vollständig mit seinen scharfen Transparenzpflichten. Wer jetzt intransparente, unsichere KI-Systeme auf B2B-Events einsetzt, haftet als Unternehmen empfindlich.
Meine Antwort am Telefon hat vielleicht ganz kess geklungen, aber sie ist unanfechtbar: Wir menschlichen Dolmetscher:innen unterliegen dem Berufsgeheimnis. Das ist ähnlich wie der Schwur, den Mediziner:innen leisten. Wir Dolmetscher:innen arbeiten lokal, vor Ort und offline. In Ministerien geben wir oft unsere Mobiltelefone am Eingang ab. Wir werden absolut vertraulich tätig. Unsere Gehirne speichern keine Daten für das Training ausländischer Server.
Wer haftet bei Halluzinationen?
Bei uns Menschen droht auch kein Datenleck, aus denen noch ganz andere Details zu Patenten oder über Firmenzahlen abfließen können. Es wird kein Material generiert, das im Darknet zur Ware oder gegen Sie als Kompromat verwendet werden könnte.
Sensible Informationen und Analysen bleiben im geschlossenen Raum. Besonders relevant ist es dann, wenn die Gespräche mit Partnern aus dem Ausland geführt werden, in denen keine lupenreinen Demokratien herrschen. Diese Gruppe ist oft vor dem Hintergrund persönlicher Bedrohungen zurecht sehr zurückhaltend. Sie ahnen vielleicht jetzt aus diesen Zeilen, dass ich weiß, wovon ich spreche. Mehr als eine Andeutung bekommen Sie nicht.
Haftung für KI-Murks
Vor einigen Wochen dann der Knall aus München: ein Gericht hat eindeutig die Verantwortlichkeit benannt. Das Landgericht München I in seinem wegweisenden Urteil: Google haftet unmittelbar für Falschaussagen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen in seinen KI-generierten Suchübersichten.
Wer jetzt noch glaubt, sie oder er könne sich als Veranstalter ja darauf berufen, dass die „Technik ja nur gemietet“ sei und niemand so recht für die Fehler der Maschine etwas könne, sollte sich schleunigst mit der aktuellen Rechtsprechung befassen.
Das Gericht stellte klar: Die KI reicht einfach nicht nur fremde Links durch, die Technik verknüpft und verdichtet Informationen zu einem neuen, eigenständigen Inhalt. Google gilt hier als Störer und trägt die volle Verantwortung (Link).
Auch bei Events
Übertragen wir diesen Entscheid auf unsere Branche, wird es für Eventorganisatoren ungemütlich: Wenn ein KI-System im Live-Betrieb „halluziniert“, weil der Redner vielleicht genuschelt oder den Kopf vom Mikro weggedreht hat, und daraus eine geschäftsschädigende Falschaussage oder eine falsche Produkthaftung zusammenklöppelt, ist das kein „dummer Computerfehler“ mehr. Es ist ein rechtlicher Haftungsfall.
Und der Einkauf, der das billige KI-Token-Paket durchgedrückt hat, steht plötzlich ohne Ausrede da.
Die KI-Illusion im Einsatz
Nochmal, weil es offensichtlich noch nicht zu allen durchgedrungen ist: Die Maschinen berechnen statistische Wahrscheinlichkeiten und orientieren so ihre Auswürfe immer an dem aus, was bereits publiziert worden ist. Bei Dolmetschanlässen geht es aber immer um das Neue. Hieran scheitert die KI zuverlässig. Bei zu großen „Lücken“ im Vorlagematerial überspringt die KI Wesentliches oder erfindet die KI neue Inhalte, inhaltlicher Verlust oder Fehlinformationen drohen.
Mein Fazit
Ja, jede(r) kann sich für ein günstiges KI-Experiment entscheiden, wenn es darum geht, sich eine grobe Übersicht zu verschaffen. In der Arbeitssituation darf das sogar jeder oder jede machen, die oder der das Risiko liebt. Wer aber Verantwortung für Gäste, Inhalte und die rechtliche Compliance übernehmen will und muss, sollte ein eingespieltes Team aus Sprachprofis buchen, also Menschen.
Konkrete Lösung
Ich habe dem Kunden geraten, dem Einkauf schlicht die Aktenzeichen des Münchner Urteils und den EU AI Act auf den Tisch zu legen. Beim später erfolgten Rückruf war das Interesse an der maschinellen Billig-Billig-Lösung wie weggeblasen.
Falls Sie auch gerade vor der Frage stehen, ob Sie Ihre komplexe Live-Kommunikation einem Algorithmus anvertrauen wollen: Rufen Sie mich an. Ich berate Sie gerne. Und das diplomatisch und mit klarer Kante.
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Grafik: KI (Zufallsfund)

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