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Ich antworte, dass ich angesichts der vielen Unwägbarkeiten keinen Kostenvoranschlag abgeben möchte, da der Aufwand unklar und damit nicht kalkulierbar ist. Die Sache wäre eine Art negativer Wundertüte. Die Stelle, es ist eine Unterabteilung einer Bundesbehörde, hakt nach.
Sie möchte dringend eine Zahl von mir haben, da ich sonst von der "potentiellen Anbieterliste" gestrichen werden würde. Das klingt bedrohlich. Wer erstellte wo und wann eine solche Liste? Wo zirkuliert sie? Ich höre zum ersten Mal davon.
Allerdings kenne ich solche Spielchen. Ich kalkuliere flott die Anzahl der Zeichen, konvertiere in Zeilen, schreibe 4,40 Euro je Zeile auf (statt 1,60 oder 1,80 oder 2,50 oder ...) und schicke mein "Angebot" ab. Ich erhalte sogar eine persönliche Dankesmail für diesen Aufwand. Zurecht, denn ich habe unbezahlte Arbeitszeit eingesetzt.
Was war das jetzt? Möglicherweise war hier im Rahmen der Kostendämpfung oder der Vermeidung von Günstlingswirtschaft eine erweiterte Ausschreibung fällig. Allerdings sind nicht alle teilnehmenden Übersetzer persönlich bekannt, dürfen also keinen Einblick in die Unterlagen nehmen. Am Ende brauchen sie eine Zahl, wie viele Dienstleister teilgenommen haben. Ich hoffe sehr, sie veröffentlichen hausintern auch einen Durchschnitt der abgegebenen "Gebote".
Nach dieser unerfreulichen Erfahrung wende ich mich den wirklich wichtigen Dingen zu. Ich würde mir wünschen, wenn es ein Nachdenken geben würde, wie solche Verfahren und Auftragsverfahren besser geregelt werden, damit sie nicht in komische Ausschreibungsgymnastik münden. So bleibt ein schaler Nachgeschmack. Berücksichtigen solche Bieterwettkämpfe auch Qualität? Oder war das nur Kostendämpfung? Vermeidung von Nepotismus? Für den Papierkorb!
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Foto: C.E.
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