Dienstag, 5. März 2013

JVEG

Hallo! Sie haben das erste deutsche Blog aus der Dolmetscherkabine angeklickt. Heute geht es um die Arbeits- und Lebensbedingungen von Übersetzern, die für die deutsche Justiz tätig sind. Hier ein Aufruf der einschlägigen Verbände.

Der im Bundestag zu beratende Entwurf des 2. Kosten­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setzes soll durch eine gemeinsame Petition der deutschen Übersetzer- und Dol­met­scher­ver­bän­de noch verändert werden.

Das 2004 eingeführte Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) brachte für Dolmetscher und Übersetzer bereits eine schmerzliche Senkung der Vergütung. Das Honorar für Übersetzungen soll mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf gegenüber der im Jahr 1994 gezahlten Entschädigung (bezogen auf eine Zeile mit 55 Anschlägen) am oberen Ende um 67% sinken, am unteren Ende um lediglich 18% steigen. Dabei geht der Gesetzgeber selbst von einer Erhöhung des Index seit 2004 um knapp 19 % aus. Unberücksichtigt blieb dabei sowohl der Zeitraum von 1994 bis 2004 ohne Steigerung der Vergütungen als auch die Tatsache, dass mit diesem Gesetz die Vergütungen wieder für mindestens weitere 10 Jahre festgeschrieben werden sollen.


Wir dringen darauf, dass unser Berufsstand in fairer Weise an der Ein­kom­mens­ent­wick­lung der vom Gesetzentwurf betroffenen Berufsgruppen beteiligt und die dort enthaltene unverhältnismäßige Schlechterstellung der Übersetzer abgeändert wird.

Durch ein faires und auskömmliches Vergütungssystem muss verhindert werden, dass hochqualifizierte Sprachmittler dem Justizsystem den Rücken kehren und billige, nicht qualifizierte Laien als Dolmetscher und Übersetzer tätig werden — mit entsprechend mangelhaften Leistungen und negativen Konsequenzen für das Funktionieren des Rechtssystems in Deutschland.

Dolmetscher und Übersetzer fordern deshalb:
• eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher,
• Zuschläge für Nachtarbeit sowie die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen,
• die Anpassung des Ausfallhonorars an die marktüblichen Regelungen,
• eine deutliche Erhöhung der Vergütung für Übersetzer,
• die Streichung der Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG,
• eine Verpflichtung aller staatlichen Ermittlungsbehörden zur Vergütung nach den Sätzen des JVEG.

Bitte unterstützen Sie durch Ihre Mitzeichnung in den nächsten Wochen die eingereichte e-Petition an den Bundestag. Die Petition finden Sie hier: klick!

______________________________
Illustration: Deutscher Bundestag

Keine Kommentare: