Vorrede: Als Dolmetscherin arbeite ich bilateral mit Französisch und Deutsch als Ausgangs- und Zielsprache. Die dritte Sprache ist Englisch, allerdings nur als Ausgangssprache, im Fachjargon C-Sprache genannt. Sie ist nie, ich sage wirklich NIE die Zielsprache unserer Bemühungen. Ende der Vorrede.
TV-Interview |
Dieses Idiom ist meine "passive Sprache", ich verstehe fast alles, aber bin froh, wenn ich mich ausdrücken kann. Auf Englisch habe ich etwa zwei Sprachniveaus zu bieten (auf Französisch ca. fünf, auf Deutsch etwa sieben). Mein Kunde stammt aus einem englischsprachigen Land Afrikas. Kurzfristig muss er in einer Sorgerechtsangelegenheit zum Jugendamt.
Ich habe lange simultan gedolmetscht, hatte ein Wörterbuch dabei (bzw. den Wörterbuchtaschencomputer), das auch verwendet wurde, fand mich selbst überraschend gelassen. Kurz: Es war ähnlich wie 2013, die Routine der Arbeitsmethode hilft über so manchen Stress hinweg.
Am Ende sind mit der Kommunikation alle zufrieden. Beim nächsten Mal hat das Amt allerdings jemand anderen einbestellt. Naja, für 26,50 Euro die Stunde arbeite ich sonst nicht (Berliner Jugendamtstarif). Später kamen dann freundliche Mails vom Endkunden: Ob ich nicht wieder für ihn dolmetschen könne, mein Englisch sei doch so viel besser als das der anderen Person. Moment mal, er (oder sie) müsste die Staatsprüfung absolviert haben und gerichtlich beeidigt sein, was wir als Konferenzdolmetscher nicht zwingend haben. Irgendwas stimmt hier nicht, angefangen bei der Honorarsumme.
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Foto: C.E. (Archiv)
2 Kommentare:
Liebe Frau Elias,
der Satz, den Sie da angeben, kann so gar nicht stimmen. In Deutschland gilt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, bei Simultandolmetschen stehen Ihnen 75 Euro zu.
Ich kann mir vorstellen, dass es für Sprachmittler in den heutigen Zeiten nicht leicht ist, aber ich bitte Sie auch, nicht zu übertreiben.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Winter
(früher Justizangestellte)
Liebe Frau Winter,
Ihren Einwand hatte ich letzte Woche leider übersehen. Leider stimmen diese Sätze, auch wenn sie grundfalsch sind als Honorarpolitik. Sie machen aus Dolmetschern und Übersetzern nämlich Menschen, die über den ganzen Tag gerechnet bei weniger als Mindestlohn landen. Und das führt dazu, dass hier demnächst Profis kaum noch anzutreffen sein dürften.
Ja, das Tarifgefüge sieht bereits "Entschädigungen" für Laien vor. Welche Folgen falsche Übertragungen haben können, dürfen Sie sich gerne ausmalen. Mir gefällt dads nicht.
Anfang Januar schreibe ich mehr darüber und zeige Ihnen auch Tariflisten.
Mit freundlichen Grüßen,
Caroline Elias
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