Das war ein höchst wunderlicher Augenblick: Als eine große Rechtsanwaltskanzlei anrief und um eine Übersetzung bat und dies mit der Frage verband, wer ein Gutachten erstellen könne.
Ein offenes Geheimnis |
Die Angelegenheit ist schon etwas her.
Ich wollte erst den Ausgang erfahren, bevor ich hier anonymisiert darüber schreibe. Ein Gutachten habe es durchaus gegeben, heißt es, allerdings habe die Richterin die Antragsteller knapp abgefertigt: Das wisse doch jedes Kind, dass man sich auf maschinelle Übersetzung aus dem Internet nicht verlassen könne.
Kein Aktenzeichen, siehe oben.
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Foto: C.E. (Archiv)
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