Und jetzt kommt eine Nachricht infolge einer Werbebotschaft: Hallo die Damen und Herren von www.clever-gefunden.de, wenn Sie mich noch einmal mit einem Werbeanruf behelligen, geht der Vorgang an meinen Anwalt. Kaltakquise dieser Art ist in Deutschland aus guten Gründen verboten.
Und nein, mein Netzwerk und ich haben keine Werbung nötig, wir und ich haben genug zu tun, zumal Sie ja wirklich einen Witz anbieten: Ein kostenpflichtiges Handelsverzeichnis, wo doch das ganze Weltweite schon eine Art Handelsverzeichnis ist. Ehrlich, ver*rschen kann ick mir alleene.
Und Sie sind auch nicht die Firma Google, das können Ihre Mitarbeiter so elegant und so wenig justiziabel wie möglich anklingen lassen.
Une gargouille de Viollet-le-Duc |
Auch weitere Nachfragen verbitte ich mir und zitiere dabei Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater: "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
Und es würde ausreichen, wenn Sie sich einfach an die Gesetzgebung halten würden, denn Kaltakquise ... siehe oben.
Hier mehr zu dieser Firma und ihren Methoden: wbs-law.de / internetrecht / Vorsicht vor Anrufen der Firma Deal up von RA Christian Solmecke.
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Illustration: Dictionnaire raisonné de
l'architecture française du XIe au XVe
siècle (1854 à 1868)
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