Berliner Amtsstube |
Wobei die Begriffe auch nicht immer zu 100 % klar sind. Manches Dokument gibt es im Ausland nicht, also muss das Berliner Kammergericht entscheiden, dass ein bestimmtes Papier nicht beizubringen ist. Stattdessen müssen Zeugenaussagen her, die aber nicht älter als sechs Monate sein dürfen.
Es geht um das "Ehefähigkeitszeugnis", auch Ledigkeitsbescheinigung genannt. Am Ende prüft eine andere Amtsperson die Ehefähigkeit beider Kandidaten. Hoffentlich dauert das Ganze am Ende nicht zu lange, sonst sind möglicherweise die ältesten Dokumente schon wieder ungültig.
Zwischendurch quatscht mich eine Rathausdame derartig in Grund und Boden, dass ich eine Erklärepisode auslassen muss vor lauter verbalen Längenunterschieden. Und mehrwörtrige Zungenbrecher gibt's als Dreingabe auch noch, zum Beispiel die "Erklärung der Abwesenheit eines Einspruchs nach Aufgebot" — certificat d'absence of opposition. Den Blick auf wunderbare Amtsstubendeko kriegen wir als Dreingabe.
Der nächste Termin ist beim Steuerberater, wieder mit Kunden. Ich such schon mal raus: Vorsteuerabzugssonderkonto, Ehegattensplittingsparagraph, ... Für den Ehefähigkeitszeugnisbeibringungsbefreiungsantrag ist eine Bescheinigung nötig, genauer: für die Ehefähigkeitszeugnisbeibringungsbefreiungsantragskostenzahlung.
______________________________
Foto: C.E.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen