Lesen Sie das Nachstehende bitte einmal laut vor, schließen Sie darauf die Augen und erklären Sie sich den Inhalt selbst. Sie müssen als einzige Voraussetzung wissen, dass dem Käufer einer Industrieanlage garanierte Gewinnsummen in gleichbleibender Höhe zustehen.
In Bezug auf den gezahlten Kaufpreis entsprechen die Gewinnabführungen jährlich mehr als 7% insbesondere ab 2003 nach der Änderung der Kalkulation der Abschreibungen im Tarif von AFA auf Anschaffungswerte auf AFA auf Wiederbeschaffungszeitwerte.So erleben wir Dolmetscher manche Rede. Die müssen wir uns dann im Geist erst "übersetzen", bevor wir sie in eine andere Sprache übertragen können. Besteht eine Rede nur aus solchen, in Windeseilen abgelesenen Sätzen, kann von "Rede" nicht mehr gesprochen werden. Komplexe, theoretische Textgebilde werden genauso transformiert, wie sie entstanden sind: Langsam, am Schreibtisch, mit Handapparat und Internetanschluss.
Gut, ich lese den Text nochmal.
Der Käufer hat eine Rendite, die über den erwarteten 7 % liegt, weil 2003 die Gesetze zur steuerlichen Abschreibung geändert worden sind, denn nicht mehr der Kaufpreis wird als Grundlage für die Berechnungen genommen, sondern der Restwert einer Industrieanlage.
Das heißt, der Wert an sich verringert sich (mit der Zeit). Da die Summen der Entnahmen die gleichen bleiben, das war ja in einem früheren Passus festgeschrieben, müssen diese Entnahmen prozentual zum Gesamtwert immer größer werden.
Ich stutze und lese alles nochmal durch. Habe ich das jetzt richtig "übersetzt"? Und wenn ja, warum wird das nicht einfach so gesagt? Oder vielleicht noch einfacher?
Vokabelnotiz
valeur de remplacement des actifs après déduction des amortissements — Wiederbeschaffungszeitwert
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Foto: C.E.
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