Dienstag, 14. Januar 2014

Ringefirma

Guten Tag oder guten Abend! Sie lesen die Seiten eines digitalen Ar­beits­ta­ge­buchs. Hier berichte ich in Deutschlands erstem Blog aus dem Inneren der Dol­met­scher­ka­bine über den Berufsalltag von uns Spracharbeitern, stets unter Wahrung von Geheimnissen. Für einen Kostenvoranschlag erreichen Sie mich unter caroline[at]adazylla.de.

Auf dem Schreibtisch gerade Juristisches. Einerseits ein Ko­pro­duktionsvertrag fürs Kino, die Berlinale wirft ihre Schat­ten voraus, dann ein Ver­trag einer deutschen Büh­nen­trup­pe, die ein Gastspiel in Frank­reich vorbereitet.

Zum Dolmetscherberuf gehört auch, gelegentlich Leute unter die Haube zu bringen.

Ab und zu werden Dol­­met­­scher für die "Ringefirma" angefordert, ich bin re­gel­mä­ßig im Standesamt Schöneberg aktiv, werde dort ad hoc beeidigt, weil ich mich nach reiflicher Überlegung nicht in Ber­lin gerichtlich beeidigen ließ. (Die Aufträge, die das Ge­richt anbietet, passen mir in ihren Arbeitsbedingungen nicht, Dol­met­scher müssen dort meistens allein arbeiten, die Honorarsätze bei Übersetzungen sind im letzten Jahr durch Wegfall der höchsten Stufe sogar gekürzt wor­den. Nein, kein Interesse.)

Dass ich auch vor Ort spontan beeidigt werden kann, entspricht der Gesetzeslage. Viele Rathäuser akzeptieren bei exotischen Sprachen sogar Bekannte, die über ex­zel­len­te Sprachkenntnisse verfügen.

Jetzt wollen Freunde von mir heiraten, ein Studentenpärchen, schwanger bis unter die Ohren, beide freuen sich sehr. Der werdende Vater will sich nicht nur voll und ganz ver­ant­wort­lich zeigen, ihm machen die deutschen Gesetze Angst, die un­ver­hei­ra­te­ten Vätern keine selbstverständliche Teilnahme an der Erziehung ga­ran­tie­ren. An­ge­sichts dieser schönen Episode erweist sich nun ein Mitarbeiter des ört­li­chen Rat­hau­ses als wenig verantwortungsvoll dem künftigen kosmopolitischen Neu­ber­li­ner ge­gen­über.

In Neukölln bestehen sie nun auf einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher — es gibt sogar einen Vordruck dafür (während in Schö­ne­berg das Formular zur ad hoc-Be­ei­di­gung aufliegt.) Ich frage mich, ob diese Forderung zu­läs­sig ist. Ich lese nach und finde die Verordnung zur Aus­füh­rung des Per­so­nen­stands­ge­setzes (Per­so­nen­stands­ver­ordnung - PStV) vom 22.11.2008. (In Änderungen aus dem Jahr 2013 habe mich eingelesen, sie be­zie­hen sich auf Fragen der Le­bens­part­ner­schaft, der digitalen Einwohnerregister usw.)
Nach meinem Rechtsverständnis darf sich ein Bezirk nicht über Bundesrecht hin­weg­setzen (... das jeweils höhere Recht bricht das "darunterliegende").

Hier, was ich über die Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz fand: "Gesetze im Internet". Meine Überraschung ist groß, wird doch die ad hoc-Beeidigung sogar als erster Regelfall vorgestellt.
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, § 2 Über­setzung in die deutsche Sprache
(1) Werden einem Standesamt fremdsprachige Urkunden vorgelegt, so soll eine Übersetzung in die deutsche Sprache gefordert werden.
(2) Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht, ist ein Dol­­met­scher hinzuzuziehen, wenn der Stan­des­be­amte oder der mit der Amts­handl­ung befasste Mitarbeiter des Standesamts die fremde Sprache nicht selbst beherrscht. Der Dolmetscher hat gegenüber dem Stan­des­be­am­ten eine Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde. Ist der Dolmetscher für Über­tra­gun­gen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrecht­li­chen Vor­schriften allgemein beeidigt, genügt die Berufung auf diesen Eid. (Hervorhebung von mir.)
Wie sehen Sie das? Das ist heute eine erweiterte Kollegenumfrage ... ich sammele Argumente für den Anruf beim Amt.

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Illustrationen: C.E. und privat

6 Kommentare:

Tonia hat gesagt…

Hallo, diese Frage interessiert uns auch sehr. Mein Liebster ist Belgier und ich bin Deutsche. Wir möchten in Berlin heiraten, leben aber in Brüssel. Mein Verlobter spricht Englisch, Französisch und Flämisch, leider erst wenig Deutsch, so brauchen wir wohl eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher. Das Rathaus hat mir schon geschrieben, dass wir sogar schon beim Vorgespräch und natürlich bei der Trauung selbst einen vereidigten Dolmetscher mitbringen sollen. Bei meiner Suche im Netz habe ich diesbezueglich die widersprüchlichsten Dinge gehört und gelesen.

Meine Cousine hat damals in München geheiratet, dabei durfte der Bruder des Bräutigams dolmetschen (die Familie stammt aus Südafrika). Dazu wurde er vor Ort vereidigt. Andere wiederum sagen, dass leidiglich Bekannte übersetzen dürfen, wieder andere kennen die Regel mit dem Gerichtsdolmetscher. Was stimmt denn nun?

Ein vom Gericht vereidigter Dolmetscher ist viel teurer. Wir haben angefragt, für das Vorgespräch und für den Trauungsakt möchte er jeweils 450 Euro.

Bei meinem Telefonat mit dem Standesbeamten, ich habe da schon noch mal nachgehakt, blieb bei mir das unbestimmte Gefühl hängen, dass er selbst nicht nicht so genau weiß, wie die Rechtslage ist.
LG

Tonia

Werner hat gesagt…

Meistens reicht es, wenn ein/e Bekannte/r mitkommt und direkt vom Standesbeamten vereidigt wird, die Ämter akzeptieren Familienangehörige aber in der Regel nicht, da sie ja befangen sein könnten.

Was da in Neukölln los ist, kann ich nicht einschätzen, in Stuttgart ging das problemlos mit einem Eid, der vor Ort geleistet werden musste.

Anonym hat gesagt…

Hallo,

wir haben auch mit einem "öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetscher" geheiratet, jeder der drei Einsätze hat 380 Euro gekostet (wir waren auch in der Kirche).

Und ja, wir hatten sogar mehrsprachige Bekannte und sogar eine Trauzeugin dabei, die das genauso gut gemacht hätten. Das wurde aber von der Behörde abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen,

P. Monfort

Anonym hat gesagt…

Liebe Kollegin,

nicht nur in NK wird ein beeidigter Dolmetscher gefordert, auf Ihre Frage weiß ich leider keine Antwort, ich bin keine Juristin, aber auf das Ergebnis Ihrer Recherchen sehr gespannt.

Grüße,
L.S.

caro_berlin hat gesagt…

Vielen Dank, liebe Leser und auch liebe Kolleginnen und Kollegen, die mich direkt angemailt haben.

Es scheint möglich zu werden, die Frage lasse ich aber abschließend noch von einem Anwalt beurteilen, bevor ich hier die Fortsetzung bringe.

Mit der Bitte um noch etwas Geduld,
mit freundlichen Grüßen,
Caroline

caro_berlin hat gesagt…

Hier das Ergebnis:

Ringefirma, die Zwote