Dienstag, 11. März 2014

Error!

Das Ar­beits­ta­ge­buch, das Sie hier lesen, ent­steht in einer zwei Qua­drat­me­ter klei­nen Box. Denn mei­ne No­ti­zen aus dem Sprach­mitt­ler­all­tag schreibe ich in der Dol­met­scher­ka­bine … oder auch mal am Küchentisch.

Es gibt da diese berühmte Europäische Direktive mit der Kennung 2011/7/EU, der zufolge Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags zu begleichen seien. Wieso muss ich da sofort wieder an den Staat denken? Ich hatte bei staatlichen Stellen in letzter Zeit fol­gen­de Zah­lungszeit­räume: drei Tage, fünfzehn Tage, 115 Tage und zwei­hun­dert­ir­gend­was Tage. Habe nicht nachgezählt. Der niedrige dreistellige Wert war prompt der mit der größten Summe. Wenigstens kann ich mir bei diesen Kunden sicher sein, dass eines Tages das Geld eintrifft.

Dann muss ich an den 15-seitigen Vertrag voller Drohgebärden |einer Dol­metsch­agen­tur| eines Dolmetschermaklers denken, für die ich (eher versehentlich) vor einiger Zeit aktiv war. Hier steht schwarz auf weiß: "Unser Zahlungsziel beträgt 90 Tage. Die Auftragnehmerin erkennt diesen Punkt auch trotz anderslautender Ge­setze bindend an."

Mein letzter Satz heute ist geträllert und willentlich mit schweizerisch-gutturalem Auslaut versehen: "Aber ich bin doch keine Bank-ch!"

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Illustration: eigenes Archiv (2008)

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